Bundesratsentscheid vom 17. Dezember 2021
Gemäss dem Bundesratsentscheid gelten folgende Massnahmen:
Gemäss dem Bundesratsentscheid gelten folgende Massnahmen:
Für alle Angebote und Veranstaltungen, die drinnen stattfinden, gilt für Personen ab 16 Jahren die 2G-Regel (geimpft oder genesen) plus Maskenpflicht. So zum Beispiel:
Auch für Angebote, die in fixen Gruppen stattfinden, gilt für Presonen ab 16 Jahren die 2G-Regel plus Maskenpflicht. So zum Beispiel:
Wo keine Maske getragen werden kann, gilt die 2G+-Regel (geimpft oder genesen plus einen negativen Test)
Diese Angebote sind für Personen ab 16 Jahren nicht zertifikatspflichtig aber es gilt Maskenpflicht:
Für weitere Informationen abonnieren Sie unseren Newsletter.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen weiterhin gute Gesundheit!
Wir freuen uns, Sie bald wieder in unseren Familienzentren zu begrüssen!