Bundesratsentscheid vom 17. Dezember 2021

Gemäss dem Bundesratsentscheid gelten folgende Massnahmen: 

Wann gilt für Personen ab 16 Jahren 2 G und wann 2G+?

Für alle Angebote und Veranstaltungen, die drinnen stattfinden, gilt für Personen ab 16 Jahren die 2G-Regel (geimpft oder genesen) plus Maskenpflicht. So zum Beispiel:

  • im Innenspielplatz
  • im Kafi-Treffpunkt, solange die Person nicht an einem Platz sitzt, bei der Konsumation kann die Maske abgenommen werden.
  • Aktivitäten, die drinnen stattfinden (Basteln, Backen, etc.)

Auch für Angebote, die in fixen Gruppen stattfinden, gilt für Presonen ab 16 Jahren die 2G-Regel plus Maskenpflicht. So zum Beispiel: 

  • Babymassage
  • Windelturnen
  • Chrabbelgruppe
  • Zwergliturnen
  • Sprachkurse
  • Femmes-Tische
  • Pilates
  • Zumba

Wo keine Maske getragen werden kann, gilt die 2G+-Regel (geimpft oder genesen plus einen negativen Test)

Diese Angebote sind für Personen ab 16 Jahren nicht zertifikatspflichtig aber es gilt Maskenpflicht:

  • Secondhandshop
  • Flohmarkt
  • Mütter- Väterberatung
  • Eingewöhnung in der Kinderbetreuung
  • Lernstube

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In diesem Sinne wünschen wir Ihnen weiterhin gute Gesundheit! 

Wir freuen uns, Sie bald wieder in unseren Familienzentren zu begrüssen!